AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES


1.1. Unsere Auftrags- und Lieferbedingungen, die allen Vereinbarungen, Lieferverträgen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers (AG) bzw. des Lieferanten sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

1.2. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind, wird hiervon die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.


2. ANGEBOTE


2.1. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.

2.2. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten bzw. Zeichnungen wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den AG zumutbar sind. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


2b. VERTRAGSINHALTE UND VERTRAGSSCHLUSS


2b.1 Der Verkäufer bietet dem AG im Onlineshop www.siegmund.com neue und gebrauchte Schweiß- und Spanntischsysteme zum Kauf an.

2b.2 Ihre Bestellung stellt ein Angebot an die Bernd Siegmund GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die von Ihnen im Bestellvorgang gewählte Zahlungsart wird von uns in der Bestellbestätigung entweder bestätigt oder abgelehnt. Wir behalten uns abhängig von dem Ergebnis der Überprüfung Ihrer Daten (Identitäts- und Bonitätsprüfung) den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten vor. Ist uns eine Abwicklung über die von Ihnen gewählte Zahlungsart möglich, stellt die Bestellbestätigung durch uns eine Annahme Ihres Angebots dar, wodurch ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande kommt. Sollten wir die von Ihnen im Bestellvorgang gewählte Zahlungsart ablehnen, erfolgt in der Bestellbestätigung durch uns ein neues Angebot mit einer abweichenden Zahlungsart. Sind Sie hiermit einverstanden, können Sie dieses Angebot per Email annehmen oder direkt den Rechnungsbetrag an uns überweisen. In letzterem Fall gilt auch die Überweisung durch Sie als Annahme. Vertragspartner ist die Bernd Siegmund GmbH.


3. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER


Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3.1 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;

- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;

- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bernd Siegmund GmbH, Landsberger Straße 180, 86507 Oberottmarshausen,
E-Mail: info@siegmund.com, Telefon: (+49) 08203 / 9607 - 0, Telefax: (+49) 08203 / 9607 - 33) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter § 5 Abs. 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung für paketversandfähige Waren verweigern, bis wir diese Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie diese Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Wir holen die nicht paketversandfähigen Waren ab.

Sie haben die paketversandfähigen Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die paketversandfähigen Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

3.3 Muster Widerrufsformular
An: Bernd Siegmund GmbH, Landsberger Straße 180, 86507 Oberottmarshausen,
E-Mail: info@siegmund.com, Telefon: (+49) 08203 / 9607 - 0, Telefax: (+49) 08203 / 9607 - 33
- Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
- Name des/ der Verbraucher(s)
- Anschrift des/ der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, ABNAHME


4.1. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Eine Gewähr wird von uns nur bei ausdrücklicher schriftlicher Übernahme gegeben. Für diesen Fall muss uns, soweit kein Fall von höherer Gewalt oder dem gleichgestellten Ereignis vorliegt, wenn wir in Verzug geraten, der AG schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er für diejenigen Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet waren.

4.2. Die Lieferzeit beginnt, soweit sie vertraglich ausdrücklich zugesichert worden ist, mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis Ende der Lieferfrist das Werk bzw. Lager verlassen hat oder bei Verwendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist dieser und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich.

4.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.

4.4. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, finden Abnahmeprüfungen im Werk bzw. Lager der Bernd Siegmund GmbH bzw. ihres Unterlieferanten statt. Enthält der Vertrag keine diesbezüglichen Einzelheiten, so werden die Prüfungen so durchgeführt, wie es im Herstellungsland der allgemeinen Praxis des betreffenden Industriezweiges entspricht.


5. PREIS


5.1. Preisanpassung gegenüber Unternehmern
Soweit sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten nicht verändert haben, hier insbesondere die Lohn- und Materialkosten, sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise bzw. Vergütungen bindend. Erhöhen sich dementsprechend die Kosten, kann die Bernd Siegmund GmbH gegenüber Unternehmern im Verhältnis der erhöhten Kosten den Preis anpassen. Liegt dem Vertragsgegenstand ein Dauerschuldverhältnis zugrunde, so hat der AG das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bernd Siegmund GmbH zurückzutreten.

5.2. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Vergütungen gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk oder Lager der Bernd Siegmund GmbH bzw. ihres Unterlieferanten, jedoch sind Verpackung und Transportversicherung ausgeschlossen.

5.3. Soweit bei Preisen und Vergütungen die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe nicht ausgewiesen ist, ist sie in den Preisen und Vergütungen nicht enthalten.


6. RECHNUNGSVERSAND


6.1. Mit Auftragserteilung wird dem elektronischen Rechnungsversand zugestimmt. Elektronische Rechnungen werden dem AG per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Rechnungsversand auf dem Postweg erfolgen. Hierfür wird dem AG eine Gebühr von 1,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet.

6.2. Der AG hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die Bernd Siegmund GmbH ordnungsgemäß an die vom AG bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die Bernd Siegmund GmbH (z. B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

6.3. Der AG hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig der Bernd Siegmund GmbH mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen der Bernd Siegmund GmbH an die vom AG zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der AG eine Änderung seiner E-Mail-Adresse der Bernd Siegmund GmbH nicht bekannt gegeben hat.

6.4. Die Bernd Siegmund GmbH haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der AG trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.

6.5. Der AG kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung bei der Bernd Siegmund GmbH erhält der AG Rechnungen zukünftig postalisch an die der Bernd Siegmund GmbH zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt. Die Bernd Siegmund GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbstständig an die der Bernd Siegmund GmbH zuletzt bekannt gegebene Postanschrift umzustellen.


7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


7.1. Sämtliche Zahlungen an die Bernd Siegmund GmbH haben ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen netto nach Lieferung zu erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

7.2. Der AG darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der AG kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten

7.3. Gerät der AG mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.4. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Soweit Schecks angenommen werden, erfolgt die Gutschrift nur vorbehaltlich des Einzuges des Scheckbetrages und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die Bernd Siegmund GmbH auf ihrem Konto über den Gegenwert frei verfügen kann. Werden Wechsel von der Bernd Siegmund GmbH angenommen, gehen Spesen, Kosten und die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung zu Lasten des AG.

7.5. Zahlungen der Bernd Siegmund GmbH an einen Lieferanten werden am 25. des der Lieferung folgenden Monats vorgenommen. Für den Beginn der Zahlungsfrist ist der Zeitpunkt der Auslieferung bei der Bernd Siegmund GmbH ausschlaggebend.


8. GEFAHRÜBERGANG, VERSAND, FRACHT


8.1. Ist der AG ein Unternehmer, geht die Gefahr für den unverschuldeten Untergang oder die unverschuldete Beschädigung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers oder Werkes bzw. dem unseres Unterlieferanten auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den AG über. Das gilt auch dann, wenn der Liefergegenstand in Teillieferungen erfolgt, oder wir neben der Lieferung noch andere Leistungen übernommen haben. Auf Wunsch des AG wird auf seine Kosten die Sendung durch die Bernd Siegmund GmbH gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer-, Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

8.2. Verzögert sich die Absendung der Lieferung aufgrund einer Mitwirkungshandlung des AG, insbesondere aufgrund Selbstabholung durch den AG, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den AG über.

8.3. Teillieferungen der Bernd Siegmund GmbH sind zulässig.


9. EIGENTUMSVORBEHALT


Die Bernd Siegmund GmbH liefert nur auf Basis des nachstehend dargelegten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die Bernd Siegmund GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.

9.1. Ist der AG ein Unternehmer behält sich die Bernd Siegmund GmbH das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis), die ihr aus der Geschäftsverbindung gegen den AG jetzt oder künftig zustehen, vor.

9.2. Ist der AG ein Verbraucher, behält sich die Bernd Siegmund GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen, sofern wir nach den gesetzlichen Regeln vom Vertrag zurückgetreten sind. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom AG geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

In einer Pfändung der Vorbehaltsware durch die Bernd Siegmund GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

9.3. Der AG ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der AG diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der AG die Bernd Siegmund GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der AG für den der Bernd Siegmund GmbH entstandenen Ausfall.

9.4. Der AG ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der AG schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der AG bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Bernd Siegmund GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Bernd Siegmund GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der AG seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Bei Fortfall dieser Voraussetzungen ist der AG verpflichtet, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

9.5. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Bernd Siegmund GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Bernd Siegmund GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des AGs als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der AG der Bernd Siegmund GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den AG tritt der AG auch solche Forderungen an die Bernd Siegmund GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Bernd Siegmund GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

9.6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.


10. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE UND HAFTUNG GEGENÜBER VERBRAUCHERN


10.1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen, Web-Seiten und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

10.2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem AG und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der AG nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

10.3. Der AG hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom AG gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den AG bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den AG ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

10.4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der AG erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des AGs zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

10.5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

10.6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten), deren Erfüllung also die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

10.7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.8. Gewährleistungsrechte des Käufers bei gebrauchten Sachen unterliegen einer Verjährung von einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.

Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

10a. Gewährleistung, Mängelrüge, Rückgriff/Herstellerregress und Haftung gegenüber Unternehmern

10a.1. Gewährleistungsrechte des AGs setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

10a.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, bei gebrauchten Gütern kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden. Satz 1 gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

10a.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

10a.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der AG – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

10a.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom AG oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

10a.6. Ansprüche des AGs wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des AGs verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

10a.7. Rückgriffsansprüche des AGs gegen uns bestehen nur insoweit, als der AG mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des AGs gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.


11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT


11.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Bernd Siegmund GmbH.

11.2. Ist der AG ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten durch den Sitz der Bernd Siegmund GmbH bestimmt, nach ihrer Wahl auch durch den Sitz des AG.

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, als auch über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, jeweils in der Fassung vom 17.07.1973, wird ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie:
Betriebsurlaub: 23.12.2024 - 06.01.2025. Letzter Auslieferungstag in 2024: 18.12.2024. Letzter Abholtag in 2024: 20.12.2024.
Ab dem 07.01.2025 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.